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   VG Oldenburg, 12.11.2008 - 7 B 2836/08   

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https://dejure.org/2008,29381
VG Oldenburg, 12.11.2008 - 7 B 2836/08 (https://dejure.org/2008,29381)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12.11.2008 - 7 B 2836/08 (https://dejure.org/2008,29381)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12. November 2008 - 7 B 2836/08 (https://dejure.org/2008,29381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur vorläufigen Betriebsuntersagung bei nicht unverzüglicher Um- oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs nach Halterwechsel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    13 IV ; FZV; 88 ; VwGO
    Zur vorläufigen Betriebsuntersagung, wenn ein Kraftfahrzeug nach Halterwechsel nicht unverzüglich um- oder abgemeldet wird; Betriebsuntersagung, vorläufige; Halterwechsel, Kraftfahrzeug; Ummeldung, Kraftfahrzeug; Klageschrift, Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur vorläufigen Betriebsuntersagung, wenn ein Kraftfahrzeug nach Halterwechsel nicht unverzüglich um- oder abgemeldet wird; Betriebsuntersagung, vorläufige; Halterwechsel, Kraftfahrzeug; Ummeldung, Kraftfahrzeug; Klageschrift, Auslegung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.11.2008 - 7 B 2836/08
    Das Gericht hat das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln und seiner Entscheidung zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 114, 149; Kopp/ Schenke, aaO., § 88 Rn. 3).

    Das Klageziel ist nicht allein dem Antrag zu entnehmen, sondern dem gesamten Parteivorbringen (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 114, 149; Kopp/ Schenke, aaO., § 88 Rn. 4).

  • VG Würzburg, 29.07.2014 - W 6 K 14.321

    Zulässige Anfechtungsklage; keine Erledigung; fortwirkende Beschwer;

    § 13 Abs. 1 Satz 4 FZV bezieht sich nur auf den Abs. 1 nicht auf § 13 Abs. 4 FZV (so VG Oldenburg, B.v. 12.11.2008 - 7 B 2836/08 - NJW 2009, 1764; VG Potsdam, B.v. 15.4.2003 - 10 L 151/03 - DAR 2004, 156; siehe auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 13 Rn. 8 und 12 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2017 - 8 B 512/16
    Insoweit kann dahinstehen, ob eine Stilllegung nach § 5 Abs. 1 FZV wegen des von der Antragsgegnerin angenommenen Verstoßes gegen die Pflichten des Antragsstellers aus § 13 Abs. 4 Satz 3 FZV möglicherweise deshalb nicht zulässig ist, weil insoweit allein die Aufbietung der Zulassungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 4 Satz 4 FZV als Spezialmaßnahme in Betracht kommen könnte, vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 2008 - 7 B 2836/08 -, NJW 2009, 1764 = juris Rn. 13 ff.; S. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, FZV § 13 Rn. 15, oder es im Ermessen der Behörde liegt, welche dieser beiden Maßnahmen sie ergreift.
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